SC Fortuna Wellsee von 1948 e. V., Liselotte-Herrmann-Straße 12, 24145 Kiel (0431) 71 24 20 info@fortuna-wellsee.de

Rehasport

Was ist Rehasport?

Rehasport ist die umgangssprachliche Abkürzung des Begriffs Rehabilitationssport. Dabei handelt es sich um ein ärztlich verordnetes Gruppentraining, welches von einem lizenzierten Übungsleiter geleitet wird. Durch die speziellen sowie vielseitigen Anwendungen von sportlichen (Gymnastik-)Übungen, spricht man auch gerne von einem Therapiekonzept. Für ein offiziell anerkanntes bzw. zertifiziertes Gruppentraining, sind die Vorgaben der gesetzlichen Rahmenvereinbarung sowie des §64 SGB IX bindend.

Ziele des Rehasports

Primäre Rehasport Ziele sind die Vitalität sowie Mobilität von Patienten zu verbessern. Final soll eine Hilfe zur Selbsthilfe für den Rehasportler entstehen. Folglich bedeutet dies, dass ein Rehasportler die erlernten Übungen eigenverantwortlich ausführen soll, wenn die Einheiten (i.d.R. 50) abtrainiert sind. Wichtige Ziele für die Praxis sind u.a.:

  • Reduktion bzw. Linderung von (chronischen) Schmerzen
  • Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben
  • Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination oder Mobilität
  • Stärkung von Kraft, Ausdauer sowie Selbstvertrauen
  • Positive Gruppendynamik sowie Erfahrungsaustausch für Patienten

Wie das Funktionstraining, ist Rehabilitationssport eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation. Beide Leistungen setzen auf die Mittel des Sports als Alternative zur Heilmittelbehandlung. Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede – siehe

Kosten für den Rehasport

Es gibt 2 Möglichkeiten um am Rehasport im SC Fortuna Wellsee teilzunehmen:

  1. Die Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Rehasport entstehen, werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Rentner, die Unfallversicherung für Unfallgeschädigte und die Krankenversicherung für Menschen mit allgemeinen, gesundheitlichen Beschwerden. Geringverdiener können sich übrigens an die Agentur für Arbeit werden.

    Das Gesetz schreibt vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen zum einen dazu verpflichtet sind, die Kosten für Rehasport zu übernehmen und zum anderen so lange zu zahlen bis die Behandlung abgeschlossen ist.

    Um Anspruch auf die Verordnung von Rehabilitationssport zu erhalten, muss zunächst ein Reha-Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Hierzu hest Du wie folgt vor:

    1. Konsultiere Deinen Arzt / Deine Ärtzin

    2. Lasse Dir von Deinem Arzt / Deiner Ärztin den Antrag auf Kostenübernahme für den Rehasport ausfüllen (Muster 56)

    3. Der Reha-Antrag muss von Deinem Arzt / Deiner Ärztin oder Dir selbst bei Deiner Krankenkasse eingereicht werden

    4. Deine Krankenkasse genehmigt den Antrag

    5. Reiche den genehmigten Antrag bei uns ein und erfreue Dich an einem schmerzfreien Leben!

  2. Alternativ könnt Ihr als Mitgllied am Rehasport teilnehmen. Hierzu müsst ihr das Beitrittsformular ausfüllen. Dies sind unsere akuellen Beiträge. Sollte die Verordnung abgelaufen sein, dann freuen wir uns, wenn Du weiterhin als Mitglied unserem Verein treu bleibst.

Rehasport bei der Krankenkasse beantragen

Die Verordnung von Rehasport wird den Menschen gewährt, die bereits aufgrund ihrer Beschwerden ärztlich behandelt werden oder durch eine Behinderung beeinträchtigt sind. Solltest du also in Betracht ziehen, dir Rehabilitationssport verschreiben zu lassen, dann wende dich zunächst bitte an deinen Arzt oder deine Ärztin. Dann besprichst du mit deinem behandelnden Arzt, welche Form von Rehasport für dich in Frage kommt.

Dein Arzt bzw. deine Ärztin kennt deine Beschwerden genau und kann aus diesem Grund eine passgenaue und individuelle Empfehlung aussprechen. Erkennt der Arzt die Notwendigkeit einer Nachsorge, steht dir eine Behandlung zu und diese darf dir nicht verwehrt werden. Der Umfang der verordneten Leistungen wird individuell auf deine Erkrankung zugeschnitten. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, hierfür muss allerdings der behandelnde Arzt die Förderung von Rehabilitationssport beantragen. 

Der Reha Antrag (KV 56) liegt oft in der Praxis deines Arztes vor, sodass du diesen nicht im Vorfeld besorgen musst. Dein Arzt muss in dem Formular unter anderem den Grund angeben, weshalb dir Rehasport für deine Genesung gewährt werden sollte. Zudem muss angegeben werden unter welchen Beschwerden du leidest und welche Maßnahmen zur Behandlung geeignet sind. Sobald der Antrag von deiner Krankenkasse genehmigt wurde, kannst du mit dem Rehasport beginnen. 

Bitte beachte, dass die Bestätigung seine Gültigkeit verlieren kann, sollten Sie den Maßnahmen nicht innerhalb von sechs Monaten nachgehen.

Die Verordnung von Rehasport wird den Menschen gewährt, die bereits aufgrund ihrer Beschwerden ärztlich behandelt werden oder durch eine Behinderung beeinträchtigt sind. Solltest du also in Betracht ziehen, dir Rehabilitationssport verschreiben zu lassen, dann wende dich zunächst bitte an deinen Arzt oder deine Ärztin. Dann besprichst du mit deinem behandelnden Arzt, welche Form von Rehasport für dich in Frage kommt.

Dein Arzt bzw. deine Ärztin kennt deine Beschwerden genau und kann aus diesem Grund eine passgenaue und individuelle Empfehlung aussprechen. Erkennt der Arzt die Notwendigkeit einer Nachsorge, steht dir eine Behandlung zu und diese darf dir nicht verwehrt werden. Der Umfang der verordneten Leistungen wird individuell auf deine Erkrankung zugeschnitten. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, hierfür muss allerdings der behandelnde Arzt die Förderung von Rehabilitationssport beantragen. 

Der Reha Antrag (KV 56) liegt oft in der Praxis deines Arztes vor, sodass du diesen nicht im Vorfeld besorgen musst. Dein Arzt muss in dem Formular unter anderem den Grund angeben, weshalb dir Rehasport für deine Genesung gewährt werden sollte. Zudem muss angegeben werden unter welchen Beschwerden du leidest und welche Maßnahmen zur Behandlung geeignet sind. Sobald der Antrag von deiner Krankenkasse genehmigt wurde, kannst du mit dem Rehasport beginnen. 

Bitte beachte, dass die Bestätigung seine Gültigkeit verlieren kann, sollten Sie den Maßnahmen nicht innerhalb von sechs Monaten nachgehen.

 

Die Verordnung von Rehasport wird den Menschen gewährt, die bereits aufgrund ihrer Beschwerden ärztlich behandelt werden oder durch eine Behinderung beeinträchtigt sind. Solltest du also in Betracht ziehen, dir Rehabilitationssport verschreiben zu lassen, dann wende dich zunächst bitte an deinen Arzt oder deine Ärztin. Dann besprichst du mit deinem behandelnden Arzt, welche Form von Rehasport für dich in Frage kommt.

Dein Arzt bzw. deine Ärztin kennt deine Beschwerden genau und kann aus diesem Grund eine passgenaue und individuelle Empfehlung aussprechen. Erkennt der Arzt die Notwendigkeit einer Nachsorge, steht dir eine Behandlung zu und diese darf dir nicht verwehrt werden. Der Umfang der verordneten Leistungen wird individuell auf deine Erkrankung zugeschnitten. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, hierfür muss allerdings der behandelnde Arzt die Förderung von Rehabilitationssport beantragen. 

Der Reha Antrag (KV 56) liegt oft in der Praxis deines Arztes vor, sodass du diesen nicht im Vorfeld besorgen musst. Dein Arzt muss in dem Formular unter anderem den Grund angeben, weshalb dir Rehasport für deine Genesung gewährt werden sollte. Zudem muss angegeben werden unter welchen Beschwerden du leidest und welche Maßnahmen zur Behandlung geeignet sind. Sobald der Antrag von deiner Krankenkasse genehmigt wurde, kannst du mit dem Rehasport beginnen. 

Bitte beachte, dass die Bestätigung seine Gültigkeit verlieren kann, sollten Sie den Maßnahmen nicht innerhalb von sechs Monaten nachgehen.

 

Der Antrag wurde genehmigt, es können aber nicht alle Stunden wahrgenommen werden

In der Regel bekommen Antragssteller 50 Übungseinheiten Rehasport von der Krankenkasse genehmigt. Diese sollten im besten Fall in Anspruch genommen werden, damit eine langfristige und effektive Behandlung der Beschwerden gegeben ist. Die Einheiten müssen in einem Zeitraum von 18 Monaten wahrgenommen werden, danach hat der Antragsteller keinen Anspruch mehr.

Gesetzt dem Fall, dass nicht alle Einheiten in dem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden, hat der Antragsteller keine Nachteile bei der Krankenkasse. Die Teilnahme an den Rehasport-Übungen ist freiwillig. Die Krankenkasse muss die Einheiten nur zahlen, sofern sie in Anspruch genommen wurden. Lässt du deine Einheiten verfallen, haben beiden Seiten keine Nachteile.

Wir raten dir aber dringend Rehasport Ernst zu nehmen und an den Kursen teilzunehmen. Nur so kannst du deine Genesung garantieren!

Bei Fragen zu den Kursen wende Dich gerne an unsere Übungleiterin Eva. Bei Fragen zur Beantragung der Kostenübernahme des Rehasports durch die Krankenkasse wende Dich gerne an unser Geschäftszimmer.

Nutzt die Möglichkeit eines Probetrainings und besucht uns im Vereinsheim des SC Fortuna Wellsee e.V.!!!